Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in der Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit nimmt der Bundesverband deutscher Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen e.V. (BDDP),insbesondere die Fachgruppe forensische Pädagogik und Mediation, wie folgt Stellung:
Der BDDP begrüßt es ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Referentenentwurf die Qualitätsverbesserung von Sachverständigengutachten anstrebt und die notwendige pädagogische Kompetenz des Sachverständigen betont. Wir begrüßen das im Referentenentwurf genannte weite Spektrum der geeigneten Herkunftsberufe, zu denen der Dipl.-Päd. zweifelsfrei gehört.
Insbesondere in hochsensiblen Familienangelegenheiten kommt dem Sachverständigen eine wichtige Bedeutung zu. Er beurteilt für die Entscheidungsfindung vor Gericht Sachverhalte, die nachhaltig den Lebensweg von Kindern, Eltern und ihren Familien beeinflussen und zeigt edukative Möglichkeiten zur Bewältigung der neuen Lebenssituation auf.
Das im Entwurf vorgesehene Anhörungsrecht der Parteien erscheint sinnvoll, da eine sachgerechte Gutachtenerstellung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien voraussetzt. Der sich möglicherweise ergebende Nachteil einer zeitlichen Verzögerung kann durch erörtern der Sachverständigenauswahl im Anhörungstermin minimiert werden und ist durch die anzunehmende sachgerechtere Begutachtung in Kauf zu nehmen.
Zur Gewährleistung der Neutralität hat der Sachverständige eine ausdrückliche Prüf-und Mitteilungspflicht. Die ausdrückliche Aufnahme dieser Verpflichtung festigt die Neutralität des Sachverständigenwesens und wird von uns unterstützt.
Eine zügige Bearbeitung und Gutachtenerstellung ist für alle Beteiligten notwendig und anstrebenswert. Die dem Beschleunigungsgebot Rechnung tragende Fristsetzung im Beweisbeschluss macht allerdings aus unserer Sicht nur Sinn, wenn gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden, den zur Zeit herrschenden Mangel an qualifizierten Sachverständigen zu beheben und den im Kindschaftsrecht liegenden Besonderheiten der Begutachtung Rechnung zu tragen.
In besonderer Weise würdigen wir Artikel 2, §163 b), Abs.1 des Referentenentwurfs zur Qualifikation von Sachverständigen.
Die besonderen Anforderungen an Sachverständige in Angelegenheiten der freien Gerichtsbarkeit erfordern besondere Sachkunde und Handlungskompetenz, die Diplom-Pädagogen durch das interdisziplinäre und praxisorientierte Studium mitbringen. Neben dem Hauptfach Erziehungswissenschaften ist das gleichzeitige Studium der Psychologie und Soziologie im Nebenfach Pflicht. Untermauert wird die professionelle Handlungskompetenz durch die breite Kenntnis und Anwendung wissenschaftlicher Forschungsmethoden.
Mit Studienabschluss bringen Diplom Pädagogen damit ein breites Wissen über Familiensysteme für die gutachterliche Tätigkeit auf diesem komplexen Feld mit.
Diplom-Pädagogen mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf diesem Gebiet, zertifiziert der BDDP seit 1996 gemäß der Berufsordnung für Diplom-Pädagogen(BOPäd) §§ 8ff, zum Fachpädagogen forensische Pädagogik und Mediation. Im BDDP organisierte Diplom-Pädagogen fertigen ihre Gutachten nach den in §25 der Berufsordnung für Diplom-Pädagogen(BOPäd) festgeschriebenen Gutachtengrundsätzen.
Der BDDP fordert, in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden Qualitätsanforderungen an Gutachter und Gutachten explizit zu formulieren, gesetzlich festzulegen und die Umsetzung zu kontrollieren, um dem Ziel des Referentenentwurfes, die Qualität der Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren und die Qualifikation der Sachverständigen zu erhöhen, Rechnung zu tragen. Mit der langjährigen Erfahrung in der Zertifizierung von Fachpädagogen auf diesem Gebiet, steht der BDDP dabei gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dipl.-Päd. Anke Fuchs
Präsidentin BDDP
gez.
Dipl.-Päd. Ina Wirtz-Pigorsch
Master of Mediation
Vorsitzende Fachausschuß
Forensische Pädagogik und Mediation im BDDP