Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DGSVO in Kraft. Sie regelt innerhalb der Europäischen Union die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Vorschriften im Umgang mit der Verarbeitung persönlicher Daten gab es schon vorher, sie waren im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, nun gibt es vereinheitlichte Vorschriften. Die Regelungen betreffen jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, also auch Diplom-Pädagogen, die selbständig als Unternehmer in eigener Praxis tätig sind. Sie gelten aber auch für uns, für Ihren Berufsverband BDDP, denn auch wir verarbeiten die personenbezogenen Daten unserer BDDP Mitglieder. Mitglieder erhalten Unterstützung von ihrem Berufsverband BDDP bei der Umsetzung.
